Über das Weizenbier
Aus einer "kurfürstlich-bairischen Verordnung" aus dem Jahr 1803: "Das Bier soll stark perlen und hoch schäumen; es muss die dem Hopfen eigene Bitterkeit mit sich führen, auf dem Gaumen eine kühlende erquickende Empfindung erregen und der kitzelnde Geschmack desselben muss sich auch dem Geruch Mitteilen."
 
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