Doch noch Strafe für AB InBev? |
Freitag, 11. April 2014 | |
Quelle: www.about-drinks.com
Das Bundeskartellamt hat im Fall der illegalen Preisabsprachen bereits Bußgelder in Gesamthöhe von 106,5 Millionen Euro gegen mehrere Brauereien erhoben – weitere Strafen werden erwartet. Neben dem Kartellamt will nun auch die Deutsche Bahn in diesem Fall vor Gericht gehen und Schadensersatz fordern, das berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Sollte dies so sein, könnte dem Brauerei-Riesen Anheuser-Busch InBev, der bisher durch das Auftreten als Kronzeuge straffrei blieb, nun doch noch eine Strafe drohen. AB InBev war in den vergangenen Jahre nämlich mit den Marken Franziskaner und Beck’s Lieferant der Deutschen Bahn. Diese hat für die Jagd auf Kartellsünder eigens die Sonderabteilung „CRK4“ ins Leben gerufen., sieben Juristen gehen dort Schadensersatzforderungen nach. Dabei hat die Abteilung aber nicht nur Brauereien im Visier: “Wir sind direkt oder indirekt fast von jedem dritten Kartell betroffen, das in Deutschland aufgedeckt wird”, so Gerd Becht, Vorstandsmitglied der Bahn, zuständig für Compliance, Datenschutz und Recht, gegenüber der Süddeutschen Zeitung. “Bei Kartellen verstehen wir keinen Spaß. Wir wollen jeden Euro eintreiben, der uns und auch den Steuerzahlern zusteht“, wurde Brecht weiter zitiert. Sollte die Deutsche Bahn das in die Tat umsetzen, kommt auf AB InBev möglicherweise doch noch eine saftige Strafe zu. |
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