Allgemeines zur Vereinsmitgliedschaft |
Mitglied des Vereins können natürliche Personen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
aber auch juristische Personen oder Personenvereinigungen.
Bei Aufnahme in den Verein ist eine
Aufnahmegebühr in Höhe von 10 Euro auf das Vereinskonto zu zahlen, für die Mitgliedschaft an sich
besteht kein Pflicht-Mitgliedsbeitrag. Wer möchte, kann aber einen
freiwilligen Jahresmitgliedsbeitrag beliebiger Höhe entrichten. Die Zahlung eines freiwilligen Jahresmitgliedsbeitrag
kann im Mitgliedsantrag angegeben werden bzw. mit dem Mitgliedsbeitrag-Formular (siehe Dokumente) geändert oder abgemeldet werden.
Ein Mitglied kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands
aus dem Verein austreten.
Von den Vereinsmitgliedern wird alle
zwei Jahre bei der ordentlichen Mitgliederversammlung der Vorstand gewählt. Dieser besteht
aus insgesamt fünf Vereinsmitgliedern: einem Vorsitzenden, einem Schatzmeister, einem
Schriftführer, sowie zwei Stellvertretern. Zur Vertretung des Vereins sind zwei Mitglieder des Vorstands
gemeinsam berechtigt.
Die Regeln zur Mitgliedschaft sind auch in der Satzung (siehe Dokumente) niedergeschrieben.
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