Generell ist die Anmeldung beim Biersekte e.V. unabhängig von einer kostenlosen und unverbindlichen Anmeldung als Biersektenmitglied. Wer also Biersektenmitglied ist, ist nicht auch automatisch Mitglied des Biersekte e.V. und andersrum. Eine Anmeldung beim Biersekte e.V. erfolgt mit einem ausgefüllten und unterschriebenen Mitgliedsantrag (siehe Dokumente). Den ausgefüllten Mitgliedsantrag dazu bitte an die
im Antrag angegebene Adresse senden. Anschließend entscheidet der
Vorstand des Biersekte e.V. über die Aufnahme in den Verein. Dem Antragsteller wird daraufhin schriftlich
mitgeteilt, ob er in den Biersekte e.V. aufgenommen wurde oder nicht.
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Allgemeines zur Vereinsmitgliedschaft |
Mitglied des Vereins können natürliche Personen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
aber auch juristische Personen oder Personenvereinigungen.
Bei Aufnahme in den Verein ist eine
Aufnahmegebühr in Höhe von 10 Euro auf das Vereinskonto zu zahlen, für die Mitgliedschaft an sich
besteht kein Pflicht-Mitgliedsbeitrag. Wer möchte, kann aber einen
freiwilligen Jahresmitgliedsbeitrag beliebiger Höhe entrichten. Die Zahlung eines freiwilligen Jahresmitgliedsbeitrag
kann im Mitgliedsantrag angegeben werden bzw. mit dem Mitgliedsbeitrag-Formular (siehe Dokumente) geändert oder abgemeldet werden.
Ein Mitglied kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands
aus dem Verein austreten.
Von den Vereinsmitgliedern wird alle
zwei Jahre bei der ordentlichen Mitgliederversammlung der Vorstand gewählt. Dieser besteht
aus insgesamt fünf Vereinsmitgliedern: einem Vorsitzenden, einem Schatzmeister, einem
Schriftführer, sowie zwei Stellvertretern. Zur Vertretung des Vereins sind zwei Mitglieder des Vorstands
gemeinsam berechtigt.
Die Regeln zur Mitgliedschaft sind auch in der Satzung (siehe Dokumente) niedergeschrieben.
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Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder |
Vereinsmitglieder haben das Recht an den Mitgliederversammlungen des Vereins teilzunehmen und sind bei diesen bei Wahlen und
Beschlüssen zur Abstimmung berechtigt. Weiterhin dürfen sie in die Umsatz-Kosten-Rechnung beim Schatzmeister
einsehen.
Auf die Pflichtenseite fällt, dass Vereinsmitglieder in ihrem
Handeln nicht die Interessen des Vereins
verletzen dürfen. Wenn sich ein Vereinsmitglied zur Zahlung eines
freiwilligen (d.h. jederzeit kündbaren) Jahresmitgliedsbeitrages bereit
erklärt, so ist diese Zahlung stets bis zum 31. Januar des jeweiligen
Jahres vorzunehmen.
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Warum Vereinsmitglied werden? |
Es gibt verschiedene Beweggründe Vereinsmitglied zu werden.
Ein Grund könnte sein, sich organisatorisch beteiligen zu wollen. Ein
anderer Grund für eine Mitgliedschaft ist, den Verein Biersekte e.V.
finanziell unterstützen zu wollen, was über den freiwilligen
Mitgliedsbeitrag möglich ist.
Wozu die Mitgliedsbeiträge verwendet werden, kann man hier nachlesen.
Manch einer wird aber auch Vereinsmitglied rein aus Verbundenheit zur Biersekte und Freude daran.
Deine Vorteile als Mitglied des Biersekte e.V.:
Entscheide mit über zukünftige Entwicklungen bei der Biersekte
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Zahlung per Rechnung im Biersekten-Online-Shop möglich
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