Vertikale Preisbindung im Lebensmitteleinzelhandel - Bußgeldverfahren in der Warengruppe Bier weitge |
Freitag, 3. Juni 2016 | |
Quelle: Bundeskartellamt (bundeskartellamt.de)
Das Bundeskartellamt hat im sog. Vertikalfall im Lebensmittelhandel weitere Kartellverfahren abgeschlossen und erneut Bußgelder gegen Handelsunternehmen in einer Gesamthöhe von 90,5 Mio. € verhängt. Im Fokus der Ermittlungen standen in diesem Teil des Gesamtverfahrens Absprachen zwischen der Brauerei Anheuser Busch InBev Germany Holding GmbH, Bremen (AB InBev), und Händlern über die Ladenpreise von Bieren, insbesondere der Marken „Beck’s“, „Franziskaner“ und „Hasseröder“. Der gesamte Verfahrenskomplex, der mit Durchsuchungen im Januar 2010 seinen Anfang nahm und zu den aufwändigsten Bußgeldverfahren des Bundeskartellamtes zählte, ist damit nahezu abgeschlossen. Wegen verbotener Absprachen zwischen Herstellern und Handelsunternehmen über die Ladenpreise in den Warengruppen Süßwaren, Kaffee, Tiernahrung, Bier und Körperpflegeprodukte hat das Bundeskartellamt ein vorläufiges Gesamtbußgeld in Höhe von gut 242 Mio. € verhängt. Gegen drei Unternehmen in den Bereichen Süßwaren und Bier ist das Verfahren vor dem Bundeskartellamt noch offen und wird voraussichtlich in den nächsten Monaten abgeschlossen. Weitere Informationen zum Tatkomplex AB InBev finden sich in einem Fallbericht, der auf der Internetseite des Bundeskartellamtes abgerufen werden kann. |
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