Brauerei Bavaria gewinnt Markenstreit |
Quelle: Bavaria N.V. / www.about-drinks.com
Der
Oberste Gerichtshof von Spanien hat den Markenstreit zwischen der
niederländischen Brauerei Bavaria und dem Bayerischen Brauerbund
beendet. Nach einem 10 Jahre dauernden Rechtsstreit hat Bavaria
letztendlich gewonnen. Dem Gewinn des Rechtsstreits in Spanien ging der
neueste Sieg von Bavaria in Australien voraus.
Der
Bayerische Brauerbund argumentierte, dass die Marke "Bavaria" in
Konflikt mit der geographischen Angabe "Bayerisches Bier" steht.
Desweiteren kann die Marke "Bavaria", nach Meinung des Bayerischen
Brauerbunds, bezüglich der geographischen Herkunft des Produkts
Verwirrung verursachen. Der Oberste Gerichtshof pflichtete dem
Bayerischen Brauerbund nicht bei. Bavaria hat den Rechtsstreit in allen
Punkten gewonnen. Als erstes entschied der Oberste Gerichtshof, dass
der Schutz für die geographische Angabe "Bayerisches Bier" nicht für
Variationen dieser Angabe, beispielsweise "Bavaria", massgeblich ist,
umso mehr da sich diese Marke klar von der geographischen Angabe
"Bayerisches Bier" unterscheidet.
Der Oberste Gerichtshof kam
weiter zu dem Schluss, dass der Name "Bavaria" einen Fantasiecharakter
hat, der in keinerlei Hinsicht mit der geschützten geographischen
Angabe "Bayerisches Bier" in Konflikt steht. Außerdem besteht kein
Grund sich der Verwendung der Marke "Bavaria" zu widersetzen, da die
ältere Marke in gutem Glauben registriert wurde und rechtsgültig ist.
Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Name "Bavaria" keine
Verwirrung bezüglich der geographischen Herkunft stiften wird. Die
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs kann nicht mehr
angefochten werden. Das heisst, der Rechtsstreit zwischen Bavaria und
dem Bayerischen Brauerbund ist endgültig beigelegt.
Peer
Swinkels, Vorstandsmitglied von Bavaria: "Dieser Urteilsspruch ist
eine großartige Basis für unseren Markennamen in Europa. Wir können uns
nun wieder auf unser Geschäft in Spanien konzentrieren. Der Oberste
Gerichtshof von Spanien hat klar zum Ausdruck gegeben, dass eine ältere
rechtsgültige Marke, die in gutem Glauben registriert wurde, nicht
einfach ausradiert werden kann. Dies wäre ausgesprochen unlauter."
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