Brauerei Bavaria gewinnt Markenstreit
Quelle: Bavaria N.V. / www.about-drinks.com

Der Oberste Gerichtshof von Spanien hat den Markenstreit zwischen der niederländischen Brauerei Bavaria und dem Bayerischen Brauerbund beendet. Nach einem 10 Jahre dauernden Rechtsstreit hat Bavaria letztendlich gewonnen. Dem Gewinn des Rechtsstreits in Spanien ging der neueste Sieg von Bavaria in Australien voraus.

Der Bayerische Brauerbund argumentierte, dass die Marke "Bavaria" in  Konflikt mit der geographischen Angabe "Bayerisches Bier" steht. Desweiteren kann die Marke "Bavaria", nach Meinung des Bayerischen Brauerbunds, bezüglich der geographischen Herkunft des Produkts Verwirrung verursachen. Der Oberste Gerichtshof pflichtete dem Bayerischen Brauerbund nicht bei. Bavaria hat den Rechtsstreit in allen Punkten gewonnen. Als erstes entschied der Oberste Gerichtshof, dass der Schutz für die geographische Angabe  "Bayerisches Bier" nicht für Variationen dieser Angabe, beispielsweise "Bavaria", massgeblich ist, umso mehr da sich diese Marke klar von der  geographischen Angabe "Bayerisches Bier" unterscheidet.

Der Oberste Gerichtshof kam weiter zu dem Schluss, dass der Name "Bavaria" einen Fantasiecharakter hat, der in keinerlei Hinsicht mit der  geschützten geographischen Angabe "Bayerisches Bier" in Konflikt steht. Außerdem besteht kein Grund sich der Verwendung der Marke "Bavaria" zu widersetzen, da die ältere Marke in gutem Glauben registriert wurde und  rechtsgültig ist. Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Name "Bavaria" keine Verwirrung bezüglich der geographischen Herkunft stiften wird. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs kann nicht mehr angefochten werden. Das heisst, der Rechtsstreit zwischen Bavaria und dem Bayerischen  Brauerbund ist endgültig beigelegt.

Peer Swinkels, Vorstandsmitglied von Bavaria: "Dieser Urteilsspruch ist  eine großartige Basis für unseren Markennamen in Europa. Wir können uns nun wieder auf unser Geschäft in Spanien konzentrieren. Der Oberste Gerichtshof von Spanien hat klar zum Ausdruck gegeben, dass eine ältere rechtsgültige Marke, die in gutem Glauben registriert wurde, nicht einfach ausradiert  werden kann. Dies wäre ausgesprochen unlauter."

 
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