Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder |
Vereinsmitglieder haben das Recht an den Mitgliederversammlungen des Vereins teilzunehmen und sind bei diesen bei Wahlen und
Beschlüssen zur Abstimmung berechtigt. Weiterhin dürfen sie in die Umsatz-Kosten-Rechnung beim Schatzmeister
einsehen.
Auf die Pflichtenseite fällt, dass Vereinsmitglieder in ihrem
Handeln nicht die Interessen des Vereins
verletzen dürfen. Wenn sich ein Vereinsmitglied zur Zahlung eines
freiwilligen (d.h. jederzeit kündbaren) Jahresmitgliedsbeitrages bereit
erklärt, so ist diese Zahlung stets bis zum 31. Januar des jeweiligen
Jahres vorzunehmen.
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