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Allgemeines zur Vereinsmitgliedschaft
Mitglied des Vereins können natürliche Personen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aber auch juristische Personen oder Personenvereinigungen. Bei Aufnahme in den Verein ist eine Aufnahmegebühr in Höhe von 10 Euro auf das Vereinskonto zu zahlen, für die Mitgliedschaft an sich besteht kein Pflicht-Mitgliedsbeitrag. Wer möchte, kann aber einen freiwilligen Jahresmitgliedsbeitrag beliebiger Höhe entrichten. Die Zahlung eines freiwilligen Jahresmitgliedsbeitrag kann im Mitgliedsantrag angegeben werden bzw. mit dem Mitgliedsbeitrag-Formular (siehe Dokumente) geändert oder abgemeldet werden.  Ein Mitglied kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands aus dem Verein austreten. Von den Vereinsmitgliedern wird alle zwei Jahre bei der ordentlichen Mitgliederversammlung der Vorstand gewählt. Dieser besteht aus insgesamt fünf Vereinsmitgliedern: einem Vorsitzenden, einem Schatzmeister, einem Schriftführer, sowie zwei Stellvertretern. Zur Vertretung des Vereins sind zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam berechtigt. Die Regeln zur Mitgliedschaft sind auch in der Satzung (siehe Dokumente) niedergeschrieben.
 
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