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BierBikes: kein Verbot durch Düsseldorfer Urteil
Donnerstag, 7. Oktober 2010
Quelle: BierBike GmbH

Gestern hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden, dass für den Betrieb des BierBikes in Düsseldorf eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich sei. Auf den Betrieb des Spaßfahrrades hat das aber zunächst keine Auswirkungen. Dass das Urteil in der nächsten Instanz Bestand haben wird, zweifeln die BierBike-Betreiber an.

Von Flensburg bis Lörrach und von Aachen bis Berlin gibt es das BierBike-Erlebnis. Abgesehen von wenigen Ausnahmen verlief der Betrieb in den letzten 4 Jahren ohne Beanstandungen. Insbesondere von den Ordnungsämtern der BierBike-Städte hört man immer wieder: keine Vorkommnisse. Mittlerweile haben sich die BierBikes nicht nur zu einer Touristenattraktion entwickelt, die viele auswärtige Besucher anzieht, es hängen bundesweit auch über 100 Arbeitsplätze von der Vermietung der Fahrräder ab.

„Warum die Stadt Düsseldorf versucht, den Betrieb des BierBikes in der Landeshauptstadt einzuschränken oder zu unterbinden, kann ich nicht nachvollziehen“, sagt Matthias Ebeke, der das BierBike dort vermietet. Ebeke und die Kölner BierBike GmbH verweisen auf die zahlreichen Maßnahmen, mit denen sie den Betrieb der Bikes sicher und sozialverträglich halten. „Wir haben einen Kodex, in dem genau steht, was man auf dem Bike darf und was nicht. Man kann sich gar nicht so betrinken, dass es irgendwie gefährlich wird. Der Fahrer ist immer nüchtern und wird vom Vermieter gestellt“, zählt Geschäftsführer Ingo Böll auf.

Vielen möglichen Forderungen der Ordnungsämter sei man so schon vor Jahren entgegen gekommen. So werden stauträchtige Strecken nicht befahren, um 22 Uhr ist die letzte Fahrt zu Ende. Die Musikanlagen haben Lautstärkebegrenzer eingebaut. Statt Gläsern werden grundsätzlich nur Plastikbecher eingesetzt. Abgesehen davon, so Böll, dient das BierBike beileibe nicht nur dem Feiern: „Wir bieten geführte Städtetouren an, viele Firmen buchen das BierBike für Events und es fahren auch Kinder und Jugendliche mit den Bikes“. Dass dabei kein Alkohol im Spiel ist, versteht sich selbst.

Das Düsseldorfer Urteil bedeutet nicht das Aus für die BierBikes, selbst in Düsseldorf wird der reguläre Betrieb weitergehen. Das Urteil wird trotzdem in der nächsten Instanz angefochten. „Das BierBike ist ein Fahrrad. Die Argumente des Gerichts sind in vielerlei Hinsicht nicht haltbar“, so Rechtsanwalt Udo Klemt, der die BierBike GmbH mit Ingo Böll zusammen leitet. „Jetzt müssen wir erst einmal die Urteilbegründung abwarten. Dass wir überhaupt den Rechtsweg gehen müssen, ist bedauerlich“. Die Bereitschaft der BierBike-Betreiber, mit den Städten zu sprechen und zum Beispiel bestimmte Strecken nicht zu befahren, habe es immer gegeben und gäbe es auch weiterhin. Klemt fügt hinzu: „Wer sich wirklich ein Urteil bilden will, sollte einmal mit dem BierBike fahren - wir laden die Verantwortlichen gerne dazu ein“.
 
Weitere Informationen: www.bierbike.de
 
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