Biersekte vernetzen!

Biersekte empfehlen:

Biersekten-Gruppen bei:
Facebook-Gruppe Twitter-Seite MeinVZ-Seite GooglePlus
Pinterest

Veranstaltungen

Juli 2019 August 2019 September 2019
Mo Di Mi Do Fr Sa So
Woche 31 1 2 3 4
Woche 32 5 6 7 8 9 10 11
Woche 33 12 13 14 15 16 17 18
Woche 34 19 20 21 22 23 24 25
Woche 35 26 27 28 29 30 31
Veranstaltung ergänzen Veranstaltung ergänzen

Bierige Geschenkideen

Angebote im BS-Shop

Advertisement
Streitsache - 25.02.2005

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 24.02.2005 festgestellt, dass Bier welches in Deutschland abweichend vom Reinheitsgebot aus dem Jahre 1516 hergestellt wird, trotzdem als "Bier" vertrieben werden darf. Dem "Schwarzen Abt" aus Ostbrandenburg wird nach dem Brauprozess Zucker zugesetzt. Einwände gegen das Reinheitsgebot hat das Gericht dabei dahinstehen lassen. Richtig sei, dass das Reinheitsgebot nicht dem Gesundheitsschutz diene, sondern der Traditionspflege, der deutschen Braukunst und einem bestimmten Produktniveau. Diese Zwecke könnten eine Einschränkung der Berufsfreiheit des Klägers nur rechtfertigen, wenn über Ausnahmen großzügig entschieden werde. Im Falle des Klägers müsse eine Genehmigung erteilt werden. Sein Getränk werde ohne Ersatzstoffe gebraut, insbesondere werde Gerstenmalz nicht durch Zucker ersetzt. Erst nach der Filtrierung werde aus geschmacklichen Gründen Zucker zugesetzt. Derartige Getränke sehe das Gesetz als "besondere Biere" an. Damit endete ein über 10 Jahre währender Rechtsstreit.

 

05artikel04.jpg
 
< zurück   weiter >

Anzeigen