Veranstaltungen

Dezember 2016 Januar 2017 Februar 2017
Mo Di Mi Do Fr Sa So
Woche 53 1
Woche 1 2 3 4 5 6 7 8
Woche 2 9 10 11 12 13 14 15
Woche 3 16 17 18 19 20 21 22
Woche 4 23 24 25 26 27 28 29
Woche 5 30 31
Veranstaltung ergänzen Veranstaltung ergänzen

Bierige Geschenkideen

Angebote im BS-Shop

Advertisement
500 Jahre Reinheitsgebot für Bier
Am 23. April 2016 jährt sich der Geburtstag des Deutschen Reinheitsgebotes für Bier zum 500ten mal. Denn 1516 wurde an diesem Datum das Reinheitsgebot für Bier in Bayern erlassen. Später wurde es auf ganz Deutschland ausgeweitet und ist heute die älteste noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. Zugleich ist es der Höhepunkt einer sich über mehrere Jahrhunderte hinweg erstreckenden rechtlichen Entwicklung in Deutschland, bei der es den jeweiligen Obrigkeiten und Instanzen darum ging, durch entsprechende Verordnungen die Qualität des Bieres, ein Hauptnahrungsmittel der Bevölkerung, zu verbessern. Solche Vorschriften lassen sich übrigens außerhalb Deutschlands bis weit in das vorchristliche Altertum zurückverfolgen.
 
Erste urkundlich nachweisbare Ansätze in Deutschland gab es bereits in Augsburg um das Jahr 1156: Auf deutschem Boden gibt es den ersten urkundlich belegten Hinweis aus der Zeit des Kaisers Barbarossa. Dieser gab im Jahr 1156 der Stadt Augsburg eine neue Rechtsverordnung, die berühmte "Justitia Civitatis Augustensis", die das älteste deutsche Stadtrecht ist. Und schon darin ist vom Bier die Rede: "Wenn ein Bierschenker schlechtes Bier macht oder ungerechtes Maß gibt, soll er gestraft werden..." Die Strafe war übrigens schwer und betrug 5 Gulden, beim dritten Verstoß wurde dem brauenden Wirt die Lizenz entzogen.
 
Reinheitsgebot für Bier von 1348 aus Weimar
Reinheitsgebot für Bier von 1348 aus Weimar
Auch wenn wir im Jahre 2016 das 500-jährige Jubiläum des Reinheitsgebotes für Bier feiern, stammt doch das bisher älteste bekannt gewordene städtische Reinheitsgebot für Bier kommt aus der Heimatstadt der Ersten Deutschen Biersekte: Weimar (Thüringen). Wie die Stadt im Jahr 2001 mitteilte, wurde in den Archiven eine Verordnung aus dem Jahr 1348 gefunden. Sie ist damit 168 Jahre älter als die berühmte Vorschrift des bayerischen Herzogs Wilhelm IV. Im Original lautet sie: "Das malcsz sal messen der bruwemeister, der dazu gelobt hat. Ouch sal keyn bruwer anders zceit syne bere thuen, denn malcz unde hophen." Auf Neuhochdeutsch also: "Der Braumeister soll das Malz ordnungsgemäß abmessen. Kein Brauer soll etwas anderes als Malz und Hopfen zu seinem Bier tun." Damit schreibt dieses Gebot schon seit 1348 Bierzutaten vor. In der Stuttgarter Zeitung vom 19.05.2001 wurde dazu ein Bericht von Hubert Erzmann (Mitarbeiter des Stadtarchivs) veröffentlicht. Das Buch "Weimar und sein Bier" von Helmut Geiger (2015) informiert den interessierten Bierfreund über das Reinheitsgebot von 1348 und die Geschichte Weimars als Brauerei-Standort. Detailierte Informationen zu weiteren urkundlichen Erwähnungen des Reinheitsgebotes für Bier aus anderen Regionen haben wir für Euch auf unserer Seite zusammen gestellt.
 
Da das Reinheitsgebot für Bier jedoch mit dem bayerischen Reinheitsgebot für Bier von 1516 assoziiert wird, präsentieren wir Euch  passend zum 500-jährigen Jubiläum des Gesetzes auf dieser Seite eine Übersicht mit allen wichtigen Informationen zum Jubiläum:
 
weiter >