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Mitgliedsantrag
 
Generell ist die Anmeldung beim Biersekte e.V. unabhängig von einer kostenlosen und unverbindlichen Anmeldung als Biersektenmitglied. Wer also Biersektenmitglied ist, ist nicht auch automatisch Mitglied des Biersekte e.V.  und andersrum. Eine Anmeldung beim Biersekte e.V. erfolgt mit einem ausgefüllten und unterschriebenen Mitgliedsantrag (siehe Dokumente). Den ausgefüllten Mitgliedsantrag dazu bitte an die im Antrag angegebene Adresse senden. Anschließend entscheidet der Vorstand des Biersekte e.V. über die Aufnahme in den Verein. Dem Antragsteller wird daraufhin schriftlich mitgeteilt, ob er in den Biersekte e.V. aufgenommen wurde oder nicht.
 
Allgemeines zur Vereinsmitgliedschaft
Mitglied des Vereins können natürliche Personen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aber auch juristische Personen oder Personenvereinigungen. Bei Aufnahme in den Verein ist eine Aufnahmegebühr in Höhe von 10 Euro auf das Vereinskonto zu zahlen, für die Mitgliedschaft an sich besteht kein Pflicht-Mitgliedsbeitrag. Wer möchte, kann aber einen freiwilligen Jahresmitgliedsbeitrag beliebiger Höhe entrichten. Die Zahlung eines freiwilligen Jahresmitgliedsbeitrag kann im Mitgliedsantrag angegeben werden bzw. mit dem Mitgliedsbeitrag-Formular (siehe Dokumente) geändert oder abgemeldet werden.  Ein Mitglied kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands aus dem Verein austreten. Von den Vereinsmitgliedern wird alle zwei Jahre bei der ordentlichen Mitgliederversammlung der Vorstand gewählt. Dieser besteht aus insgesamt fünf Vereinsmitgliedern: einem Vorsitzenden, einem Schatzmeister, einem Schriftführer, sowie zwei Stellvertretern. Zur Vertretung des Vereins sind zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam berechtigt. Die Regeln zur Mitgliedschaft sind auch in der Satzung (siehe Dokumente) niedergeschrieben.
 
Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder
Vereinsmitglieder haben das Recht an den Mitgliederversammlungen des Vereins teilzunehmen und sind bei diesen bei Wahlen und Beschlüssen zur Abstimmung berechtigt. Weiterhin dürfen sie in die Umsatz-Kosten-Rechnung beim Schatzmeister einsehen. Auf die Pflichtenseite fällt, dass Vereinsmitglieder in ihrem Handeln nicht die Interessen des Vereins verletzen dürfen. Wenn sich ein Vereinsmitglied zur Zahlung eines freiwilligen (d.h. jederzeit kündbaren) Jahresmitgliedsbeitrages bereit erklärt, so ist diese Zahlung stets bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres vorzunehmen.
 
Warum Vereinsmitglied werden?
Es gibt verschiedene Beweggründe Vereinsmitglied zu werden. Ein Grund könnte sein, sich organisatorisch beteiligen zu wollen. Ein anderer Grund für eine Mitgliedschaft ist, den Verein Biersekte e.V. finanziell unterstützen zu wollen, was über den freiwilligen Mitgliedsbeitrag möglich ist. Wozu die Mitgliedsbeiträge verwendet werden, kann man hier nachlesen. Manch einer wird aber auch Vereinsmitglied rein aus Verbundenheit zur Biersekte und Freude daran.
 
Deine Vorteile als Mitglied des Biersekte e.V.:
 
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haken_gruen.gifZahlung per Rechnung im Biersekten-Online-Shop möglich
 
 

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