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23. April - Tag des deutschen Bieres
 
Das Deutsche Reinheitsgebot ist die älteste Lebensmittelverordnung der Welt. Auch heute noch brauen die deutschen Brauer ihr Bier nach dem dem Erlass von Herzog Wilhelm IV. aus dem Jahr 1516.
 
Urkunde des Reinheitsgebots
Urkunde des Reinheitsgebots
Der bayerische Herzog Wilhelm IV. forderte vor knapp 500 Jahren: Zum Brauen sollten nur wenige natürliche Zutaten verwendet werden dürfen. Er wollte damit dem manchmal wüsten Treiben beim Bierbrauen den Garaus machen. Waren doch die Menschen im Lauf der Zeit auf die abenteuerlichsten Ideen gekommen, um ihrem Bier einen besonderen Geschmack zu verleihen oder um es haltbarer zu machen: Vom Zusatz von Kräutern ist zu lesen, von Ruß (für Dunkelbier), von Kreidemehl (um sauer gewordenes Bier wieder genießbar zu machen) und sogar von Stechapfel und Fliegenpilz wird berichtet - als besonderer geschmacklicher Verfeinerung.

Deshalb nahm der bayerische Herzog am 23. April 1516 die Sache höchstselbst in die Hand und verkündete in Ingolstadt: In Deutschland gebrautes Bier darf nur aus Wasser, Hopfen und Gerste bestehen. Die Hefe wurde damals nicht erwähnt: Sie war noch nicht bekannt, und Hefesporen aus der Luft beeinflussten die Gärung. Erst später gelang es, Hefe zu züchten und damit auch eine gleichbleibende Qualität des Bieres sicherzustellen.
 
Auch in den Zeiten vor dem Erlass des Reinheitsgebotes war das Bier auf seine Qualität geprüft worden. Die Verfahren, mit denen man die Qualität des Bieres prüfte, können jedoch nicht unbedingt als wissenschaftlich bezeichnet werden. Die wirkungsvollste Methode im 15. und 16. Jahrhundert war ganz einfach: Eine Bank wurde mit Bier bestrichen. Die amtlichen Prüfer in ihren ledernen Hosen setzten sich drauf und blieben drei Stunden lang still sitzen. Auf Kommando sprangen sie gleichzeitig auf. Blieb die Bank an der Hose kleben, war das Bier nicht zu beanstanden. Blieb die Bank jedoch stehen ...

Offizielles Logo
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Die Zeiten haben sich seither ein wenig geändert, doch das Deutsche Reinheitsgebot ist noch heute gültig. Deutsches Bier darf auch im dritten Jahrtausend nur vier Zutaten enthalten: Wasser, Malz, Hopfen und Hefe. Keine Geschmacksverstärker, keine Farbstoffe, keine Konservierungsstoffe. Und es hat nichts an Aktualität verloren in Zeiten, in denen regelmäßig neue Lebensmittelskandale aufgedeckt werden.
 
Am 23. April ist es also wieder so weit – die Deutschen heben ihr Glas und stoßen an auf die hohe Kunst der Bierbrauerei. Auch in diesem Jahr stehen attraktive Veranstaltungen rund ums Bier im Mittelpunkt. Jung und Alt sind herzlich zum „Plaudern“ und Mitfeiern eingeladen, denn zahlreiche Brauereien, Gastronomen und Getränkefachhändler beteiligen sich an diesem Event und locken mit einfallsreichen Bieraktionen – Jahr für Jahr!

Aber Bier ist nicht gleich Bier. Mehr als 1.300 Brauereien und über 5.000 verschiedene deutsche Biere machen Deutschland zu einem Paradies für jeden Bierliebhaber. Mit viel Fingerspitzengefühl, dem Mut zu Innovationen und dem nötigen Fachwissen haben es deutsche Brauer an die Weltspitze geschafft: Die Marken- und Sortenvielfalt hierzulande ist und bleibt einzigartig!  
 
Einige mittelständische und Familienbrauereien in Süddeutschland, die sich in der "Gütegemeinschaft Traditionsbier" zusammengeschlossen haben, brauen seit 2003 jeweils zum Tag des Deutschen Bieres limitierte Spezialbiere unter dem Namen „Jahrgangsbier 23.04.“ ein, das nach ca. 120 Tagen (also Ende August) in den Handel kommt. Der Sud ist auf etwa 6000 Liter pro Brauerei beschränkt, jede Flasche trägt eine Seriennummer.
 
Das deutsche Bier feiert Geburtstag - auch die Biersekte feiert mit. Viele weitere Veranstaltungstipps gibt's beim Deutschen Brauer Bund unter http://www.brauer-bund.de - Zum Wohl!
 

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